GeoRentCar

Mitbeedingungen für fahrezeuge bei "Geo Rent Car"

Nach der geltenden Meinung ist die Anmietung des Fahrzeuges vor Ort am einfachsten. Auf Grund der im Gebiet Georgiens geltenden Passes und Führerscheins kann man bei der Gesellschaft «Geo Rent Car» ein Fahrzeug mieten, wenn Alters- und Praxisforderungen zur Führung befriedigt sind.

Die Erledigung der Formalitäten zur Anmietung des Fahrzeuges nehmen etwa 15-20 Minuten in Anspruch.

Nach der geltenden Meinung ist die Anmietung des Fahrzeuges vor Ort am einfachsten. Auf Grund der im Gebiet Georgiens geltenden Passes und Führerscheins kann man bei der Gesellschaft «Geo Rent Car» ein Fahrzeug mieten, wenn Alters- und Praxisforderungen zur Führung befriedigt sind.Die Erledigung der Formalitäten zur Anmietung des Fahrzeuges nehmen etwa 15-20 Minuten in Anspruch.

Von der Gesellschaft «Geo Rent Car» werden den Fahrern der vermieteten Fahrzeuge folgende Forderungen gestellt:

  1. Ein Auto mieten kann ein Mann im Alter von 21 bis 65 Jahren.
  2. Zur Anmietung ist mindestens 2-jährige Führungspraxis erforderlich.

Es ist ein Pfanddepot erforderlich, das beträgt am Tag der Verrechnung nach dem Wechselkurs der Nationalen Bank Georgiens, den Gegenwert zu $200 in GEL.

Die Anmietung der Fahrzeuge in Tbilisi erfolgt nach dem in der Preisliste angegebenen Preis. Im Tarif sind Versicherungsdienstleistungen mit einbegriffen: Versicherung bei Verkehrsunfällen, Zufügung eines Sachmangels und Entwendung des Fahrzeuges, Versicherung der zivilrechtlichen Haftung, Teil der Finanzgebühr. Im Tarifnetz ist der Brennstoff nicht mit einbegriffen. Zusätzliche Rabatten in konkreten Fällen werden einzeln erörtert.

Der wesentliche Prinzip unserer Vermietung ist offene Zusammenarbeit mit den Kunden und völlige Transparenz. Vermietung der Fahrzeuge ist der Bereich, in dem wir Kenner sind. Wir sind immer bemüht, Ihre Aufmerksamkeit auf die Bedingungen von Anmietung der Fahrzeuge zu lenken und diejenige Missverständnisse zu beseitigen, die bei den Kunden bei Anmietung einers Fahrzeuges entwickelt werden können.

Wir hoffen darauf, dass die Reise auf unseren Fahrzeugen Ihnen nur angenehme Erlebnisse zubereiten werden!


Zudem ist leider von unangenehmen Situationen niemand versichert. Deshalb halten wir uns für verpflichtet, Ihnen zu erklären, was Sie bei der Entwicklung ähnlicher Situationen machen müssen. Gerade deshalb, zur Beseitigung von eventuellen Konflikten bei Nutzung eines Fahrzeuges, werden Sie gebeten, auf die Vertragsbedingungen, die Ihnen von unserer Gesellschaft bei Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges übergeben werden, zu beachten.

Oben sind die Fälle angegeben, die unbedingt in Acht genommen werden müssen:

  • Tägliche Laufzeit jedes beliebigen Fahrzeuges ist nicht beschränkt.
  • Aalle Fahrzeuge sind durch die führenden Versicherungsgesellschaften Georgiens im Falle von Schadenrisiko oder Entwendung versichert. In der Versicherung ist vorbehaltlose Franchise mit einbegriffen, die dem Pfandgeld gleich ist.
  • Bei Entwicklung eines technischen Problems beim Gebrauch des Fahrzeuges werden Ihnen von unserer Gesellschaft unverzüglich unsere Fachleute gesandt.
  • Bei Anmietung eines Fahrzeuges erhält der Kunde eine bestimmte Menge von Benzin, was im Abnahme-Übergabe-Protokoll festgelegt werden muss.
  • Die Versorgung mit weiterem Brennstoff und entsprechenden technischen Kennwerten wird von dem Kunde nach seinem Bedarf gewährleistet.
  • Das Fahrzeug muss mit gleicher Menge von Benzin, wie bei Vermietung, zurückgegeben werden.
  • Bei Feststellung einer überschüssigen Menge vom Benzin bei Rückgabe des Fahrzeuges wird der Preis für den genannten Überschuss nicht zurückbezahlt;
  • Das Fahrzeug muss im sauberen Zustand und mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden.
  • Bei Rückgabe eines verschmutzten Fahrzeuges wird das Verfahren von Abnahme-Übergabe-Protokoll erschwert und mehr Zeit in Anspruch genommen. Zudem wird nach dem Vermietungspreis des Fahrzeuges der Betrag für Wäsche und Säuberung des Innenraums abgezogen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Forderungen der Anweisung bezüglich des Gebrauchs eines von «Geo Rent Car» vermieteten Fahrzeugs einzuhalten.
  • Die Kosten für Reparatur der durch unangemessenen Verbrauch des Fahrzeuges verursachten Schädigungen werden vom Mieter bezahlt.
  • Bei Zurverfügungstellung des Fahrzeuges erfolgt vom Manager des Fahrzeugparks zusammen mit dem Mieter primäre Besichtigung des Fahrzeuges und jegliche nachgewiesene Schäden werden ins Protokoll eingetragen, das durch Zeichnung beider Seiten bestätigt wird. Nach Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt wiederholte Besichtigung des Fahrzeuges, jegliche Beschädigungen werden ins Protokoll eingetragen und vor Erteilung des Fahrzeuges erfolgt die Vergleichung mit dem vor Zurverfügungstellung des Fahrzeuges zusammengestellten Protokoll.
  • Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Feststellung eines neuen Schadens gegenüber dem Mieter den Anspruch in der Menge des Preises für Reparaturleistungen zu erheben, wenn dieser Schaden den Forderungen der Versicherungsgesellschaft nicht entspricht.
  • Bei einem Verkehrsunfall oder Nachweisung von Verformungen, Kratzen, zerschlagenen Gläsern u.a. ist der Mieter verpflichtet, davon zu benachrichtigen:
    1. den Dispatcherdienst der Gesellschaft per Telephon:
      +995 593 93 00 99 (24/7);
    2. den Dispatcherdienst der Versicherungsgesellschaft (Aldagi) per Telephon:
      +995 322 444 999 und zur urkundlicher Niederschrift die Polizei 122 kommen zu lassen.
  • Die Polizeiangestellte sind verpflichtet, am Ort des Verkehrsunfalls ein Protokoll zusammenzustellen und jegliche Schäden, verursacht infolge des Unfalls, einzutragen. Die Schäden, die von dem von der Polizei zusammengestellten Protokoll nicht erfasst werden, werden durch die Versicherungsgesellschaft nicht bezahlt und von dem Konto des Mieters entschädigt.
  • Bei einem Verkehrsunfall müssen Sie sich zur Evakuierung des beschädigten Fahrzeuges von dem Ort des Verkehrsunfalls mit der Gesellschaft «Geo Rent Car» in Verbindung setzen.
  • Befindet sich der Mieter beim Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, werden die dem Fahrzeug und den Dritten zugefügten Schäden vom Mieter ersetzt.
  • Die Übergabe des Führerscheins vom Mieter einem Dritten ist nur durch eine von unserer Gesellschaft erteilten Vollmacht zugelassen. Bei einem Verkehrsunfall bei Führung des Fahrzeuges von einem Dritten, wenn diese im Vertrag nicht erwähnt ist und von der Gesellschaft für sie keine Vollmacht erteilt worden ist, muss ein dem Fahrzeug und den Dritten zugefügter Schaden vom Mieter ersetzt werden.